Freistellungsbescheinigung
Hier stellen wir Ihnen unsere aktuelle Freistellungsbescheinigung zum Steuerabzug bei Bauleistungen gemäß § 48b Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG), gültig vom 1.1.2011 bis zum 31.12.2013, als PDF-Datei zur Verfügung-> Download

