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Freistellungsbescheinigung

Hier stellen wir Ihnen unsere aktuelle Freistellungsbescheinigung zum Steuerabzug bei Bauleistungen gemäß § 48b Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG), gültig vom 1.1.2008 bis zum 31.12.2010, als PDF-Datei zur Verfügung

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